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SG Koblenz, 09.11.2010 - S 3 KR 364/09 |
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Verfahrensgang
- SG Koblenz, 09.11.2010 - S 3 KR 364/09
- LSG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - L 5 KR 248/10
- BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 15/11 R
Wird zitiert von ...
- SG Köln, 16.08.2011 - S 29 KR 1075/10
Krankenversicherung
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz vom 09.11.2010 (Az.: S 3 KR 364/09) sei es für die Vornahme einer Fallzusammenführung unerheblich, ob das Krankenhaus ein Verschulden am Eintritt der Komplikation treffe.Entgegen der Auffassung der Klägerin ist diese Regelung bei der gebotenen strengen Wortlautauslegung nicht bereits bei jeder Komplikation einschlägig, der eine Ursache-Folge-Verknüpfung zwischen der vom Krankenhaus durchgeführten Leistung und dem Eintritt einer zur Wiederaufnahme des Patienten führenden unerwünschten Folge zugrunde liegt (a.A. SG Koblenz, Urteil vom 09.11.2010, Az.: S 3 KR 364/09; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2011, Az.: L 5 KR 248/10).